Allgemeine Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten
Der BARTEL EDV-Service nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den BARTEL EDV-Service und unterrichten Sie über die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Unsere an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) angepasste Datenschutzerklärung tritt mit deren Umsetzung am 25.05.2018 in Kraft.
Privacy Policy
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Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
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Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt an von uns im Rahmen der Ausführung des Auftrags eingesetzte Dienstleister (Transporteur, Logistiker, Banken).
Auskunftsrecht
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskünfte über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
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Ansprechpartner für Datenschutz
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogener Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an:
Ronald Bartel
Reuterstraße 2
14624 Dallgow-Döberitz
Telefon +49 3322 239871
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Widerruf von Einwilligungen
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Über mich ...
1989 begann ich, Ronald Bartel, mein Studium als Dipl.-Informatiker an der Technischen Fachhochschule Berlin.
Neben dem Studium begann die Selbstständigkeit. Große Erfahrungen konnte ich dann in Form eines Praktikums und anschließend als externer Berater bei Copeland (US-Hersteller für Kompressoren von Klimaanlagen) erfahren. Hier wurde in dieser Zeit das lokale EDV-Netz damals unter WindowsNT in Zusammenarbeit mit der AS400 und Apple Mac aufgebaut, welches bis heute in über 7 Standorten Europas ausgeweitet wurde. Hier beginnt auch die Partnerschaft mit Microsoft.
1998 wurde die BARTEL Schweissanlagen GmbH um den Geschäftsbereich des Handels mit Hard- und Software erweitert. Aus organisatorischen Gründen wurde der Bereich dann wie folgt aufgeteilt:
- Handel mit EDV-Geräten (Computer, Netzwerktechnik, Unterhaltungstechnik, Telekommunikation) übernimmt die BARTEL Schweissanlagen GmbH, Abteilung EDV-Service
- Beratung, Installation und Wartung von PC-Netzen und Software ist der Bereich des Bartel-EDV-Service, Inhaber Ronald A. Bartel
2001 wurde ein neues ERP-(Warenwirtschafts-)System AlphaplanSQL für die BARTEL Schweissanlagen GmbH angeschafft. Der BARTEL-EDV-Service erhält den Händler-Status für Berlin/Brandenburg. Weitere Hersteller-Händler-Partnerschaften entstehen.
2003 beginnen die ersten Hardware-Partnerschaften mit KristalTech-LYNX und HP Computer.
2004 startet die Partnerschaft mit Tobit Software, da die Softwarelösung DAVID das Faxsystem ist, mit dem man direkt aus der Warenwirtschaft ALPHAPLAN Telefaxe versenden kann ohne die Faxnummer manuell eingeben zu können.
2009 kommt das Programmpaket ELO-Office ins Sortiment. Ein Dokumenten-Archiv-System mit vielen Verknüpfungen zu anderen Softwarepaketen, wie Alphaplan, Tobit, etc. Mit Hilfe von Skript-Programmierung ist es möglich, viele Arbeitsschritte zu automatisieren.
2010 erweitere ich mein Leistungsangebot um die Videoüberwachung. Hier biete ich Kameras von AXIS, MOBOTIX, ABUS, Panasonic in Kombination mit der Software von Lavasoft Go1984. Planung, Beschaffung, Montage, Wartung – Alles aus einer Hand.
2011 startet die Partnerschaft mit GFI. Der GFI-Faxmaker ist eine zweite Telefaxlösung, mit der man direkt aus der Warenwirtschaft ALPHAPLAN Telefaxe versenden kann.
2012 wird die Qualifikationen erweitert. Hinzu kommen die Partner ADOBE Certified Reseller und CITRIX Reseller.
2014 wird das Geschäftsfeld um den Themenbereich Videoüberwachung erweitert. Partnerschaften mit AXIS, Go1984 und ABUS werden geschlossen.
2016 kommt ein weiteres Themengebiet dazu: Die IP-Telefonie als Virtuelle Telefonanlagen mit einer Partnerschaft mit Sipgate.
2017 erlange ich die allgemeine Aufstiegserlaubnis für Drohnen und kann nun Luftfotographie anbieten
2017 die Trennung mit der Bartel Schweissanlagen, um mich voll, auf das nun sehr umfangreiche EDV-Gebiet, zu konzentrieren.
2017 neue Partnerschaften mit Lenovo, Synology, Grandstream, Yaelink, Snom und Gigaset erweitern die Möglichkeiten.
Es gibt den „Bartel-EDV-Service“ an einem Standort:
Bartel-EDV-Service
Inh. Ronald A. Bartel
Reuterstraße 2
14624 Dallgow-Döberitz
Telefonisch ist der EDV-Service wie folgt zu erreichen:
Telefon: |
03322 23 98 71 |
Mobil: |
0172 926 16 08 |
Telefaxe nehmen folgende Nummern an:
Telefax : |
03322 21 21 099 |
Per eMail erreichen Sie den EDV-Service wie folgt:
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Wie hoch ist der Preis ? Was kostet es ?
Zwei gute Fragen, die wir nicht Pauschal beantworten können.
"Es hängt davon ab ..." ist die pauschale Antwort.
Wir haben einen Stundenlohn, der grundsätzlich bei 106,00 € zuzüglich MwSt liegt.
Das Wort "grundsätzlich" besagt, dass es Ausnahmen gibt.
Einfache Fahrtätigkeiten, wie Anfahrt oder Wartezeiten werden geringer honoriert,
komplizierte Entwicklungsarbeiten können höher ausfallen.
Auch die Stundensätze unserer Partner können variieren.
Also "Es hängt davon ab ..."
Anbieterkennzeichnung nach § 6 Abs.1 Mediendienste-StV
- www.bartel-edv-service.de
Anbieter und verantwortlich für Inhalt, Gestaltung und Programmierung sowie Inhaber der Domain:
Bartel-EDV-Service, Inh. Ronald A. Bartel
Geschäftsführer: Ronald Bartel
Reuterstraße 2; 14624 Dallgow-Döberitz
Telefon: +49 (0)3322 239871
Telefax: +49 (0)3322 2121099
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Steuernummer: 051 / 203 / 03556
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AGBs
- Allgemeines, Geltung , anwendbares Recht
- Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Käufer und dem Bartel-EDV-Service (nachstehend bezeichnet als "BEDV") unterliegen ausschließlich den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Diese finden auf alle bestehenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
- Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten die BEDV auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Änderungen oder Aussschluß dieser AGB oder abweichende Gegenbestätigungen des Käufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der BEDV. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die vorliegenden Bedingungen an.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihrer Stelle soll eine einvernehmliche Vereinbarung gelten, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.
- Daten werden zum Zweck der Auftragsbearbeitung in einer EDV-Anlage gespeichert.
- Angebot und Annahme, Rücktritt, Vertragsabschluss
- Angebote und Lieferzusagen sind freibleibend und unverbindlich.
- Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich durch die BEDV bestätigt wurden.
- Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach dem Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
- Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, ist die BEDV berechtigt Vorkasse zu verlangen. Wird dies abgelehnt, so kann sie unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten. Rechnungen für bereits erfolgte Lieferungen werden in diesem Falle sofort ohne Skonto fällig.
- Aufträge für nachweisliche Sonderanfertigungen, die von der BEDV schriftlich oder fernmündlich bestätigt sind, können vom Käufer grundsätzlich nicht mehr annulliert werden.
- Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke.
- Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum
- Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen.
III. Preise
- Die Hauswährung ist ab dem 01.01.2002 der Euro.
- Die im Schriftverkehr genannten oder im Ausstellungsraum gezeigten Preise verstehen sich ohne eine explizite Vereinbarung ab Lager der BEDV und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben.
- Die BEDV ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen, sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Die BEDV ist ferner berechtigt, Kosten, die die BEDV aufgrund der Umsetzung neuer gesetzlicher zwingender Sicherheitsbestimmungen entstehen, dem Kunden zu belasten.
- Bei Aufträgen, die sich über eine Zeit von drei Monaten hinaus erstrecken, speziell Abrufaufträge und Jahreskontrakte, werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet, auch wenn sie von den bestätigten abweichen. Gründe für Preisänderungen können sein: Lohn- und Gehaltserhöhungen, Preissteigerungen für Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe, Preiserhöhungen von Vorlieferanten oder Valutaänderungen.
- Entsorgungskosten sind in den Verkaufspreisen nicht enthalten.
- Bei Erhöhung der Einstandspreise ab 10% gilt die Hausse-Baisse-Klausel.
- Lieferung, Lieferfristen
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab der BEDV oder Vertriebspartner der BEDV, die Erfüllungsort ist.
- Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Beanstandungen wegen Transportschäden, etc. sind gegenüber dem Transporteur geltend zu machen.
- Transport- und Bruchversicherung: Versicherungen gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmeldungen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief, Lieferschein, usw.) bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.
- Die Lieferung erfolgt unfrei, soweit nicht nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhr Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.
- Teillieferungen sind zulässig
- Für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung ist der Kunde bei Selbstabholung oder Abholung durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen allein zuständig und verantwortlich. Wirkt die BEDV dabei über ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hinaus, so handelt es sich hierbei um eine reine Gefälligkeit. Die BEDV übernimmt hierdurch nicht die Verantwortung für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung. Der Kunde stellt die BEDV von Ansprüchen frei, die gegen die BEDV insoweit wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden.
- Liefertermine dienen nur der Planung und sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Der Beginn des von der BEDV angegebenen Liefertermins setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung des Liefertermins setzt weiterhin die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus.
- Bei einem Lieferungsverzug ist der Käufer berechtigt, der BEDV eine angemessene schriftliche Nachfrist (wenigstens zwei Wochen) zu setzen. Eine Annullierung des Auftrages wegen nicht eingehaltener Lieferzeit kann nur insofern vorgenommen, als die Ware innerhalb einer Nachfrist nicht als versandbereit angekündigt worden ist. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rückstritt ausgeschlossen. Alle Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, sind mangels Vereinbarungen ausgeschlossen, es sei denn, dass der BEDV grobes Verschulden nachgewiesen wird. Dann beschränkt sich der Streitwert auf die Höhe der Gesamtlieferung.
- Die BEDV ist außerdem berechtigt, ihre Lieferverpflichtung durch ein anderes Unternehmen erfüllen zu lassen.
- Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung
- Höhere Gewalt
- Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf ordnungsgemäße Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen befreien die BEDV für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
- Mängelrechte
- Soweit nicht anders vereinbart ist, liefert die BEDV Ware handelsüblicher Qualität. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von §459 ABEDV.2 BGB sind als Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden.
- Zunächst ist der BEDV stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb eines angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.
- Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
- Weisen die von der BEDV gelieferten Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängelrechte unterschreitenden Zustand auf, so leistet die BEDV abweichend von Satz 1 Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
- Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer VI die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls die BEDV den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
- Rückgriffansprüche des Kunden gegen der BEDV gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunden seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.
- Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Kaufsache unterliegt den Beschränkungen der nachfolgenden Ziffer VII.
- Rücksendung: Von der BEDV gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach der Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Unkostenanteils gutgeschrieben.
- Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen
VII. Schadenersatzansprüche
- Die Haftung der BEDV – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die die BEDV oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch die Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.
- In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten ist die Haftung der BEDV der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
- Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Fehlens einer Beschaffenheitsgarantie und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
- Die Änderung der Beweislast zum Nachteil der BEDV ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
VIII. Zahlung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anders vereinbart wird, innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2% Skonto fällig und zahlbar.
- Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen, ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen, beglichen sind.
- Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich
- Gasflaschen und -Füllungen, sowie Mieten, Arbeitslöhne, Reparaturen und Rechnungen unter EUR 50,00 sind grundsätzlich ohne Skontoabzug innerhalb von 8 Tagen zahlbar
- Wechsel nehmen wir nur auf Grund Vereinbarung zahlungshalber herein, Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Wechselsteuer, Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
- Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt.
- Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.
- Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechterhaltung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Die BEDV ist berechtigt, von unserem Kunden, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage und von unserem Kunden, der kein Kaufmann ist, ab Verzug, Zinsen in Höhe von 14% ohne Umsatzsteuer und Mahngebühren zuzüglich Umsatzsteuer zu erheben; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern.
- Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Sollte die Forderungen in der 2. Mahnstufe stehen, ist die BEDV berechtigt, die Forderungen über ein beauftragtes Inkassobüro einzuziehen. Hierbei gilt der BDSG-Hinweis: Die Vertrags-/Auftragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um bei der Fa. Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg, eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG).
- Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von der BEDV. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die BEDV berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die BEDV liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
- Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.
- Pfändungen, Beschlagnahmen und jede andere Beeinträchtigung der von der BEDV unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sowie der dem Kunden von der BEDV mietweise zur Verfügung gestellten Anlagen und Gegenstände durch Dritte sind der BEDV unverzüglich anzuzeigen, damit die BEDV Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der BEDV die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der BEDV entstandenen Ausfall.
- Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Der Kunde ist verpflichtet, der BEDV jede Änderung, insbesondere die seiner Rechtsform oder Firmenbezeichnung, unaufgefordert mitzuteilen
- Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
- Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmer unseren Eigentumsvorbehalt aufzulegen.
- Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenwirkungen und Sicherheiten bis zu völligen Tilgung aller unseren Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferten Ware gegen seiner Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 10%. Übersteigt der Wert von uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
- Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einzugsermächtigung. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung.
- Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen
- Bei der Lieferung von Gasen hat der Kunde die für den Umgang mit Gasen maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung, die arzneimittelrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften einschließlich der entsprechenden Ausführungsbestimmungen, sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Entsprechende Unterlagen stellt die BEDV zur Verfügung.
- Der Kunde übernimmt die Pflicht, gekaufte Elektro-Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Er stellt die BEDV von den Verpflichtungen nach § 10 ABEDV. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht)
- Erfüllungsort und Gerichtstand
- Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandtort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz der BEDV, Berlin.
- Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Sitz der BEDV; dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Wechsel- und Scheckklage.
XII. Impressum
- Daten und weitere Informationen über den Bartel-EDV-Service.
XIII. Daten des Bartel-EDV-Service
- Firmierung : BARTEL EDV SERVICE, Inh. Ronald A. Bartel
- Adresse : Reuterstraße 2; 14624 Dallgow-Döberitz
- Telefon : 03322 23 98 71
- Telefax : 03322 21 21 099
- Steuer-Nr. : 051 / 203 / 03556
- USt-ID. : nicht vorhanden
- Bankverbind. : ING-Diba (BLZ 500 105 17) Konto 540 189 02 26
- Geschäftsführer : Ronald Bartel
Stand: 01.09.2012